Unternehmer haben grundsätzlich die Absicht, die Rechtsform ihres Unternehmens nach ihren Zielen bezüglich Haftung, Steuern, Finanzierung, Management und Kontrolle auszuwählen. In den meisten Fällen kommen hierfür die Klassiker GmbH und Personengesellschaft infrage, weiß Björn Erhard. Allerdings gibt es bei beiden Rechtsformen auch Nachteile zu beachten: Wählt man eine Rechtsform, die vor persönlicher Haftung schützt, kann es beispielsweise schwieriger sein, Kredite und Investitionen zu erhalten. Die GmbH beschränkt zwar das Haftungsrisiko auf das eingebrachte Kapital, jedoch können Gesellschafter unter bestimmten Umständen dennoch für Verbindlichkeiten haften. Bei der Personengesellschaft haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, was auch mit erheblichen Gründungskosten verbunden sein kann. „Den idealen Mittelweg bietet dagegen die Genossenschaft – leider wissen das nur die wenigsten Unternehmer“, erklärt Björn Erhard.
„Die Genossenschaft als Rechtsform eignet sich besonders für die Zusammenarbeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen, da bereits drei Personen eine entsprechende Firma gründen und ihre Vorteile nutzen können – ich begleite Interessenten bei der Umsetzung“, fügt der Unternehmensberater hinzu. Björn Erhard war ursprüngliche ebenfalls auf der Suche nach einer Möglichkeit, sein Unternehmen ohne anfallende Steuern an seine Kinder zu übergeben. Er beschäftigte sich mit der Rechtsform Genossenschaft und erkannte schnell, dass er die Lösung gefunden hatte. Heute gilt Björn Erhard als Experte in diesem Bereich und unterstützt mit seinem Team Genossenschaften in ihrer Gründungsphase sowie in der weiteren Begleitung bis hin zu einem stabilen Geschäftsbetrieb. Darüber hinaus setzt sich der Experte dafür ein, dass die Möglichkeiten und Vorteile dieser Rechtsform in Unternehmerkreisen populärer werden.
Die Herausforderungen bei der Gründung einer Genossenschaft – und wie Björn Erhard sie bewältigt
Die Gründung einer Genossenschaft erfordert ein umfangreiches Wissen und die Einhaltung bestimmter Erfordernisse des Rechts. So müssen mindestens drei Gründungsmitglieder vorhanden sein, eine Satzung erstellt, Gründungsformalitäten eingehalten und Protokoll geführt werden. Darüber hinaus sind ein Förderkonzept, ein Businesskonzept, eine Liquiditätsplanung, eine Geschäftsordnung und vieles mehr erforderlich. All diese Aufgaben neben dem laufenden Geschäft zu bewältigen, kann eine große Herausforderung darstellen. „Unsere Gründungsberater übernehmen diese Aufgaben für den Unternehmer und sorgen dafür, dass die Gründung fehlerfrei und gesetzeskonform verläuft“, erläutert Björn Erhard.
Eine Genossenschaft ähnelt in vielerlei Hinsicht einem Verein: Es müssen verschiedene Beschlüsse gefasst und regelmäßig Versammlungen durchgeführt werden. Um sicherzustellen, dass man immer auf dem neuesten Stand der Gesetze bleibt, ist es von entscheidender Bedeutung, die richtigen Informationen zur Hand zu haben, erklärt Björn Erhard. Der Mitgliederbereich des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e. V. ist hierfür bestens ausgestattet und stellt alle notwendigen Informationen auf einfache Weise zur Verfügung. „Darüber hinaus sind wir jederzeit erreichbar und stehen unseren Kunden bei Fragen oder Unklarheiten zur Seite. Um unsere Kunden bestmöglich zu unterstützen, führen wir regelmäßig Live-Calls zu aktuellen Themen durch, die auf großes Interesse stoßen“, verrät Björn Erhard.
Vorteile der Genossenschaft: Warum kein Unternehmer auf die vielfältigen Möglichkeiten verzichten sollte
„Eine Genossenschaft bietet Unternehmern und Selbstständigen eine ganze Reihe von Vorteilen, die bei der Gründung unbedingt berücksichtigt werden sollten“, erklärt Björn Erhard. Insbesondere für florierende Unternehmen mit einem Jahresgewinn zwischen 75.000 und 100.000 Euro kann die Gründung einer Genossenschaft demnach äußerst interessant sein.
„An oberster Stelle der Vorteile steht die Einsparung bei Steuerzahlungen, wodurch die frei werdenden Mittel in den Vermögensaufbau oder die Zukunft des Unternehmens investiert werden können.“
Zusätzlich bietet die Genossenschaft die Möglichkeit, das eigene Vermögen und das Unternehmen selbst besser abzusichern – speziell bei Streitigkeiten in Fällen von Erbschaft oder Scheidung.
Die Genossenschaft ist außerdem eine äußerst flexible Rechtsform, die als eine Mischform aus GmbH und Verein beschrieben werden kann. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen, die häufig ein starres Konstrukt darstellen, kann bei der Genossenschaft jederzeit eine Änderung der Gesellschafterstruktur vorgenommen werden. Die Anonymität der Shareholder ist dabei ein weiterer Vorteil, da nur der Vorstand im Handelsregister eingetragen wird. Eine zusätzliche Stärke der Genossenschaft besteht darin, dass sie sich problemlos mit jeder anderen Struktur verbinden lässt. „Genossenschaften bieten nahezu grenzenlose und vielfältige Möglichkeiten – darauf sollte kein Unternehmer verzichten“, betont Björn Erhard.
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