Das Unternehmensrecht ist ein umfassendes und komplexes Rechtsgebiet. Aus diesem Grund gibt es zu diesem Thema gleich zwei Ratgeber. In diesem ersten Ratgeber beschäftigen wir uns mit Gesellschaftsformen, der Gründung eines Unternehmens sowie mit den Rechten und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer.
Unternehmensrecht: Die verschiedenen Gesellschaftsformen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, die das Unternehmensrecht regelt: Jede mit ihren eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten. Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen, die ein Unternehmer treffen muss. Zu den gängigsten Gesellschaftsformen gehören:
Einzelunternehmen: Diese einfachste Form der Unternehmensgründung zeichnet sich durch die alleinige Verantwortung des Unternehmers aus. Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine GbR entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG ist eine Personengesellschaft, die für Handelsgewerbe gedacht ist. Auch hier haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft (KG): Eine KG besteht aus mindestens einem Komplementär, der unbeschränkt haftet, und einem Kommanditisten, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist die häufigste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Aktiengesellschaft (AG): Bei der AG wird das Kapital in Aktien zerlegt, die an Aktionäre ausgegeben werden. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt.
Die Gründung eines Unternehmens
Die Gründung eines Unternehmens ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und genaue Kenntnis der rechtlichen Anforderungen erfordert. Der erste Schritt in diesem Prozess ist die Entwicklung einer Geschäftsidee und die Erstellung eines Geschäftsplans. Der Geschäftsplan dient als Fundament des Unternehmens und beschreibt die Ziele, Strategien sowie finanziellen Prognosen, die den zukünftigen Kurs des Unternehmens vorzeichnen.
Nachdem die Geschäftsidee und der Geschäftsplan stehen, folgt die Wahl der passenden Rechtsform. Diese Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art und Größe des Unternehmens sowie Haftungs- und Steuerüberlegungen. Die Rechtsform bestimmt maßgeblich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die interne Struktur des Unternehmens.
Im nächsten Schritt wird ein passender Firmenname ausgewählt. Dieser Name muss einzigartig und rechtlich zulässig sein. Nachdem der Firmenname festgelegt wurde, erfolgt die Anmeldung des Unternehmens beim Gewerbeamt. Diese Gewerbeanmeldung ist ein notwendiger Schritt, um die gewerbliche Tätigkeit offiziell zu registrieren und rechtlich anerkannt zu werden.
Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft) ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Dieser Vertrag regelt die internen Abläufe und die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und muss von einem Notar beglaubigt werden, um rechtskräftig zu sein.
Abschließend erfolgt die Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister. Diese Eintragung ist für die meisten Gesellschaftsformen verpflichtend und macht das Unternehmen offiziell. Das Handelsregister dient als öffentliches Verzeichnis, in dem wesentliche Informationen über das Unternehmen und seine Organe festgehalten werden. Mit der Eintragung erlangt das Unternehmen seine rechtliche Existenz und kann seine Geschäftstätigkeit offiziell aufnehmen.
Unternehmensrecht: Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer
Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer sind auch im Unternehmensrecht geregelt und variieren je nach Gesellschaftsform und den spezifischen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Gesellschafterrechte: Gesellschafter haben das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, Stimmrecht, Einsicht in die Geschäftsunterlagen und auf Gewinnbeteiligung.
Pflichten der Gesellschafter: Zu den Pflichten gehören die Leistung der Einlage, die Mitwirkung an Entscheidungen und ggf. die Haftung für Verbindlichkeiten.
Rechte und Pflichten der Geschäftsführer: Geschäftsführer haben die Aufgabe, das Unternehmen zu leiten und die Geschäftsführung nach innen und außen zu vertreten. Sie sind zur Sorgfalt und Loyalität verpflichtet und müssen im Interesse der Gesellschaft handeln.
Teil 2 des Ratgebers finden Sie hier!
Ana Karen Jimenez ist Redakteurin beim Deutschen Coaching Fachverlag und hat ihren Bachelor in Literaturwissenschaften und Spanisch an der Eberhard Karls Universität Tübingen abgeschlossen. Sie ist in den Magazinen für lesenswerte Ratgeber und vielfältige Kundentexte verantwortlich.