Eine GmbH-Gründung bringt so einige Vorteile mit sich, die schnell für diese Rechtsform sprechen. Denn positiv ist sicher schon, dass der oder die Gesellschafter nicht mit ihrem eigenen Privatvermögen haften, sondern nur mit dem jeweiligen Gesellschaftsvermögen. Dazu kommen noch die Besonderheiten, was die GmbH Steuern angeht. Hier sind insgesamt nur maximal 30 Prozent zu zahlen, aufgeteilt in 15 % Körperschaftssteuer und circa 15 % Gewerbesteuer. Die Einkommensteuertabelle, die für Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer gilt, ist hier nämlich außer Kraft gesetzt. In der Praxis führt dies für GmbHs oft zu einer erheblich niedrigeren Steuerlast.
GmbH Steuern: Näheres zu den geltenden Steuerbesonderheiten
Laut Körperschaftsteuergesetz (KStG) haben Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Kapitalgesellschaften eine Körperschaftssteuer in Höhe von 15 Prozent auf ihren erzielten Gewinn an das Finanzamt zu zahlen. Zu den GmbH Steuern kommen dann noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und die generell fällige Gewerbesteuer hinzu. Letztere ist auch von Einzelunternehmen zu zahlen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung profitiert hier allerdings nicht vom Steuerfreibetrag in Höhe von 24.000 Euro jährlich – im Gegensatz zu Einzelunternehmen, offenen Handelsgesellschaften (OHGs), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) oder Kommanditgesellschaften (KGs). Gerade wenn pro Geschäftsjahr voraussichtlich hohe Gewinne zustande kommen, lohnt sich also die Gründung einer GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen. Die Details hängen aber grundsätzlich auch immer von der individuellen Steuer- und Abgabenlast ab. So kann der Hebesatz bezüglich der Gewerbesteuer in Großstädten höher ausfallen. Die Körperschaftssteuer liegt jedoch stets bei lediglich 15 Prozent.
Weitere Vorteile durch Verlustvortrag und Gewinnausschüttung
Nicht vergessen werden sollte bei den Überlegungen auch, dass sich für GmbHs der zusätzlich Vorteil ergibt, dass finanzielle Verluste durch den Verlustvortrag bis zu einem bestimmten Betrag ins Vorjahr bzw. Folgejahr übertragen werden dürfen. Auch in Sachen Geschäftsführergehalt gibt es einen wichtigen Unterschied. Denn Einzelunternehmer können das Gehalt, das sie sich selbst auszahlen, grundsätzlich nicht steuerlich absetzen. Die Gehälter gelten einfach als private Entnahmen. Geschäftsführer einer GmbH dagegen können ihr eigenes Gehalt offiziell als Unternehmensausgabe absetzen, was für die GmbH Steuern Vorteile mit sich bringt. Die Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Summe angemessen ist und eine regelmäßige Auszahlung stattfindet.
Von ihrem Gehalt müssen GmbH-Geschäftsführer außerdem die normalen Abgaben abführen, wozu auch die Einkommensteuer zählt, die bei gewöhnlichen Arbeitnehmern anfällt. Vorteile gibt es ferner bei eventuellen Ausschüttungen von Gewinnen, die bei einer GmbH am Geschäftsjahresende anfallen. Diese sind steuerbegünstigt. Sie können aber auch in die Kapitalrücklage einfließen. Gehen die Gewinne an die Gesellschafter, tritt die Abgeltungssteuer in Kraft und es fallen pauschal 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Diese Handhabung ist trotzdem oft von Vorteil für die GmbH Steuern, da der normale Höchststeuersatz bei 42 Prozent liegt.
GmbH Steuern: Möglichkeit des Teileinkünfteverfahrens
Gesellschaften mit beschränkter Haftung machen auch gerne von der Möglichkeit des Teileinkünfteverfahrens Gebrauch. Dieses gilt für Gesellschafter, die eine Beteiligung von 25 Prozent oder mehr haben. Ihre Dividende wird zuerst einmal mit 60 Prozent versteuert, der Rest ist dann aber steuerfrei. Vorteilhaft ist diese Regelung insbesondere für Familienunternehmen oder kleine, aber gewinnstarke GmbHs mit nur einem Gesellschafter. Sogar beim Firmenverkauf ergeben sich durch das Teileinkünfteverfahren noch positive Aspekte, da Gewinne nach diesem Prinzip besteuert werden, sofern der Eigentümer der Anteile diese zuvor bereits 5 Jahre oder länger innehatte. Aber nicht nur beim Verkauf haben Gesellschaften mit beschränkter Haftung Vorteile – sondern auch, wenn sie Immobilien vermieten oder verpachten, beispielsweise nicht benötigte Geschäftsräume. Hieraus resultierende Einnahmen sind ansonsten steuerpflichtig bis zu einem maximalen Steuersatz von 42 Prozent. Für GmbHs fallen hier aber nur 15 Prozent Körperschaftssteuer an, weshalb die Einnahmen rentabler sind und die GmbH Steuern spart.
Fazit GmbH Steuern
Durch die geringe Körperschaftssteuer zusätzlich zur geltenden Gewerbesteuer bestehen für GmbHs oft deutliche finanzielle Vorteile. Denn die Alternative wäre der normalerweise anzusetzende Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Einen Steuerfreibetrag gibt es für GmbHs jedoch nicht. Im Einzelfall ist allerdings noch der jeweilige Hebesatz in die Kalkulation einzubeziehen, der in Großstädten höher liegen kann als auf dem Land. Neben der Haftungsfrage im Falle einer Insolvenz, die für Gesellschafter einer GmbH ohnehin vorteilhaft ist, gibt es auch noch allgemein als günstig anzusehende Unterschiede beim Verlustvortrag, der Gewinnausschüttung sowie beim Teileinkünfteverfahren.
Ana Karen Jimenez ist Redakteurin beim Deutschen Coaching Fachverlag und hat ihren Bachelor in Literaturwissenschaften und Spanisch an der Eberhard Karls Universität Tübingen abgeschlossen. Sie ist in den Magazinen für lesenswerte Ratgeber und vielfältige Kundentexte verantwortlich.