Nicht jeder Mitarbeiter, der sich den Anweisungen des Chefs widersetzt, untergräbt auch dessen Autorität. Entsteht aber tatsächlich eine Situation, in der ein Mitarbeiter die Autorität seines Chefs untergräbt, so ist zu unterscheiden, wem das Fehlverhalten anzulasten ist. Auf der einen Seite steht die Autoritätsperson. Auch sie ist nicht perfekt, auch ihr können Missgeschicke unterlaufen. Es ist daher zulässig, sie zu kritisieren, vielleicht auch ihr gesamtes Wirken innerhalb des Unternehmens in Frage zu stellen. Doch solche Fälle sind relativ selten. Auf der anderen Seite steht der Mitarbeiter, der aus persönlichen oder sachlichen Gründen die Autorität seines Vorgesetzten untergräbt und missachtet. Etwa, weil er mit dessen Führungsstil nicht einverstanden ist. In beiden Ausgangslagen ist es wichtig, das Problem bestmöglich zu lösen, da andernfalls die Leistungsstärke einer Abteilung oder sogar der gesamten Firma darunter leiden kann.
Mitarbeiter untergräbt Autorität: Der persönliche Austausch soll Hürden überwinden
Wenn ein Mitarbeiter die Autorität untergräbt, bietet sich im ersten Schritt ein klärendes Gespräch an. Beide Parteien sollten dabei offen miteinander reden und mögliche Reibungspunkte in ihrer Zusammenarbeit freilegen. Im Regelfall genügt ein solcher Austausch bereits, um unterschiedliche Ansichten zu beseitigen. Reicht das eine Gespräch nicht aus, kann man weitere Termine ansetzen. Übrigens sollte die Autoritätsperson dabei nicht bestrebt sein, ihre eigene Position zwanghaft durchzusetzen – auch ihr können einmal Fehler anzulasten sein. Wer zu Einsicht und Besserung fähig ist, stärkt zudem das eigene Ansehen. Er kann gerade gegenüber renitenten Untergebenen durchaus an Sympathiepunkten gewinnen. Es lohnt sich also, gemeinsam und auf Augenhöhe an der Lösung des Problems zu arbeiten, statt in dem Gespräch fest an der Hierarchie festzuhalten.
Es werden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet
Zeigt sich der Angestellte weiterhin uneinsichtig, besteht zum Machtwort kaum noch eine Alternative. Ratsam ist dabei neben dem strengen Hinweis auf die Hierarchie der Griff zur Abmahnung: Dem Vorgesetzten steht ein solches disziplinarisches Mittel gegenüber seinen Angestellten zur Verfügung – sinnvoll ist es allerdings, vorab eine entsprechende Ankündigung zu formulieren. Die direkten Konsequenzen für den betroffenen Mitarbeiter, der die Autorität untergräbt, fallen zunächst gering aus. Dennoch wirkt die Sanktion im Arbeitszeugnis natürlich immer etwas unglücklich. Die Abmahnung sollte man daher nicht leichtfertig verhängen. Sondern sollte im direkten Gespräch zwischen dem Angestellten und dem Vorgesetzten als letzte Option in Betracht kommen. Immerhin muss der reibungslose Ablauf des Unternehmens gewährleistet bleiben – gerade bei größeren Streitigkeiten wird eine schnelle Rückkehr in die Normalität angestrebt.
Eine Schlichtung herbeiführen, wenn Mitarbeiter die Autorität untergräbt
In einem zweiten Schritt kann in Erwägung gezogen werden, das bis dahin nicht gelöste Dilemma einer höheren Instanz zu übergeben, wenn der Mitarbeiter die Autorität weiterhin untergräbt. Etwa dem Abteilungsleiter oder einer Führungskraft des Unternehmens. Einer bislang unbeteiligten Person also, die als Streitschlichter agiert – die zugleich aber beiden Betroffenen die Gelegenheit gibt, ihren Standpunkt zu äußern. Insbesondere große Konzerne verfügen in der Regel über fest eingerichtete Schlichtungsabteilungen, für Fälle, wo ein Mitarbeiter die Autorität untergräbt. Auch im Bereich Human Resources lassen sich oftmals Personen finden, die für die Beilegung eines Streites hinzugezogen werden können. Das Problem dabei: Mit diesem Vorgehen landet der Zwist nicht nur auf einer höheren Ebene, sondern er wird zumeist auch aktenkundig. Daraus können sich unter Umständen für beide Betroffenen Nachteile ergeben.
Letztlich bleiben nur drastische Maßnahmen übrig
Führt der eingeschlagene Weg weiterhin nicht zum gewünschten Erfolg und untergräbt der Mitarbeiter weiterhin die Autorität, so deutet sich an, dass einer der beiden Beteiligten an einer sachlichen Lösung des Problems kaum interessiert ist. In der Regel handelt es sich dabei um den renitenten Untergebenen, der sich noch immer weigert, die Autorität eines Vorgesetzten oder eines Kollegen anzuerkennen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit überhaupt noch sinnvoll ist. Oder ob damit nicht eher der Abteilung sowie dem Unternehmen geschadet wird. Bei einfach gelagerten Situationen bietet sich die Versetzung des Angestellten in einen anderen Bereich der Firma an. Verhält er sich auch dort auffällig, führt an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch kein Weg mehr vorbei.