Zunächst einmal ist wichtig: Auf legalem Weg ist es nicht möglich, die Steuerabgaben ganz zu umgehen. Die Einnahmen einer GmbH werden in der Regel mit einem gesetzlichen Steuersatz von 30 Prozent besteuert. Im Gegensatz dazu gibt es auf der privaten Ebene eine Steuerlast von bis zu 50 Prozent. Die bekannteste Methode, Geld aus einer GmbH zu holen, ist durch die Ausschüttung. Dabei sollten Sie darauf achten, dass eine Kapitalertragssteuer fällig wird. Deshalb sollte immer nur so viel ausgeschüttet werden, wie wirklich auf privater Ebene gebraucht wird. Denn:
Die GmbH ist ein Vermögensaufbauszenario, kein Konsumszenario.
Es geht vor allem auch darum, Geld von der Gesamtbesteuerung fernzuhalten, sodass Sie den Vermögensaufbau beschleunigen. Als Alternative zu der Ausschüttung sind diese drei Möglichkeiten ratsam, um auf Geld aus der GmbH zuzugreifen:
Aufwendungen auszahlen
Die erste Möglichkeit, Geld aus der GmbH zu entnehmen, besteht in der Auszahlung von Aufwendungen des Geschäftsführers. Dazu zählen unter anderem Aufwendungen für Auslagen, Verpflegungskostenpauschale, Kilometerpauschale oder Übernachtungskosten. Es geht also um all diejenigen Aufwendungen, die der Geschäftsführer oder Mitarbeiter getragen hat, die zu erstatten sind. Für die Person, die diese Auszahlungen erhält, ist der Prozess steuerfrei.
Gehalt auszahlen
Selbstverständlich ist ein Geschäftsführer auch in der Position der Definierung des Arbeitsgehaltes. Wenn eine GmbH eine Steuerpflicht in Höhe von 30 Prozent hat, dann sollten Sie die eigene Einkommenssituation überprüfen und sicherstellen, dass Sie auch dort eine Steuerlast von bis zu 30 Prozent ausschöpfen. Das heißt: Die Innenbesteuerung sollte der Außenbesteuerung entsprechen – daraus ergibt sich die steuerlich vorteilhafteste Wirkung.
Achtung! Grundsätzlich dürfen keine verdeckten Gewinnausschüttungen einer GmbH stattfinden. Unter verdeckte Gewinnausschüttungen fallen beispielsweise auch ein ungewöhnlich hohes Gehalt des Geschäftsführers oder zinslose Darlehen der GmbH an einen GmbH-Anteilseigner.
Darlehen gewähren
Für einen schnellen Zugriff auf das Geld sind die ersten beiden Optionen weniger geeignet. Eine solche Situation kann beispielsweise ein Autokauf sein oder ein privater Immobilienkauf. Dann besteht die Möglichkeit, aus der GmbH ein Darlehen zu nehmen. Dieses muss selbstverständlich ordnungsgemäß verzinst und vertraglich festgelegt werden.
Ja, auch hier gilt die Rückzahlungsverpflichtung wie bei jedem Darlehensvertrag – allerdings gehen die Rückzahlungen eben wieder in das Unternehmen im eigenen Besitz. Daher gilt auch: Diese Methode sollten Sie nicht in Gesellschaften verwenden, die besonders risikoreich sind.