Beide Vertragsarten unterscheiden sich inhaltlich stark voneinander und haben dementsprechend Vorteile und Nachteile. Jeder Unternehmer sollte immer individuell klären, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag für einen Auftrag besser geeignet ist. Der folgende Ratgeber zeigt auf, was der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist und welche Vor- und Nachtteile beide mit sich bringen.
Unterschied Werkvertrag Dienstvertrag: Was ist ein Dienstvertrag?
Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung von bestimmten Diensten bzw. Leistungen. Der erste Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist, dass im Dienstvertrag nur eine Leistung vereinbart wird, aber kein konkreter Erfolg. Der sogenannte Dienst kann dabei jede Tätigkeit sein. Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich zur Erbringung eines Entgelts, um die Dienste zu vergüten. Die Höhe der Vergütung legen beide Vertragsparteien in Verhandlungen fest.
Die genauen Regeln zum Dienstvertrag sind in den Paragrafen 611 bis 630 des BGB geregelt. Dazu gehören beispielsweise Regeln zur Beendigung, Verlängerungen, Kündigungsfristen oder Krankenfürsorge bei Dienstverhältnissen. Aber auch die Pflicht zur Zeugniserteilung und die Pflichten und Rechte beim Betriebsübergang sind in den Paragrafen geregelt.
Im Dienstvertrag erfolgt die Festlegung der zu erbringenden Leistung. Außerdem werden auch die Frist, das Entgelt und die Zahlungsmodalitäten festgelegt. Ein Dienstvertrag endet durch Kündigung, durch eine zeitliche Befristung oder durch eine Aufhebungsvereinbarung. Die Bezahlung der Vergütung ist verpflichtend. Eine besondere Vorschrift zur Mängelbeseitigung gibt es nicht.
Ein weiterer Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag äußert sich dadurch, dass bei einem Dienstvertrag der Auftraggeber verantwortlich für die Durchführung des Auftrags ist. Im Rahmen des Dienstvertrags ist der Auftragnehmer weisungsgebunden und somit in die interne Struktur des Auftraggebers eingebunden. Der Auftraggeber stellt die Arbeitsmittel zur Verfügung und gibt auch die Arbeitszeit und den Arbeitsumfang vor. Ein Unternehmen muss daher bei der Auftragsvergabe über einen Dienstvertrag auch selbst Ressourcen bereitstellen und trägt das wirtschaftliche Risiko.
Was ist ein Werkvertrag?
Auch bei einem Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien. In einem Werkvertrag verpflichtet sich der Werkhersteller zur Erschaffung eines individuellen Werks. Der nächste Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber dabei nicht das Tätigwerden oder bestimmte Dienste, sondern einen konkreten Arbeitserfolg schuldet. Der Werkhersteller erhält vom Auftraggeber einen vereinbarten Werklohn, wenn das Werk erfolgreich abgenommen wurde. Das ist ein zusätzlicher Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag.
Es muss nicht zwingend ein neues Werk hergestellt werden. So kann ein Werkvertrag auch bei der Veränderung oder einer Reparatur zur Anwendung kommen. Es kann sich um körperliche Gegenstände oder um Dienstleistungen handeln. Der Werkhersteller agiert in der Regel wirtschaftlich selbstständig, sodass er in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Die genauen Regeln zum Werkvertrag sind in den Paragrafen 631 bis 650 des BGB verzeichnet.
Die Kündigung eines Werkvertrags ist durch den Auftraggeber und Auftragnehmer möglich. Der Auftraggeber kann dabei vor der Fertigstellung des Werks jederzeit kündigen. Der nächste Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist, dass ein Kündigungsgrund nicht notwendig ist. Für den Auftragnehmer besteht also ein größeres wirtschaftliches Risiko. Der Auftragnehmer dagegen kann nur dann kündigen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder die Fortführung der Bearbeitung unzumutbar ist.
Die Vorteile eines Werkvertrags für Unternehmer liegen darin, dass sie für die Leistungserstellung keine Ressourcen bereitstellen müssen. Denn der Werkhersteller ist für den Erfolg des Werks verantwortlich. Denn dieser muss das Werk zum abgesprochenen Zeitpunkt im vereinbarten Zustand bereitstellen.
Merkmale eines Werkvertrags
Es gibt wichtige Merkmale, die einen Werkvertrag charakterisieren und den Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag veranschaulichen. Zu den wesentlichen Merkmalen eines Werkvertrags gehören:
- die Erstellung des Werks ist eine einmalige und keine dauerhafte Aufgabe
- der Werkhersteller trägt das finanzielle Risiko und haftet auch für die Nichterfüllung
- der Werkvertrag enthält Angaben zum Umfang des Werks und zu Fristen für die Abnahme
- das Werk muss vom Auftraggeber abgenommen werden
- der Auftraggeber muss das Werk abnehmen, wenn es keine wesentlichen Mängel gibt
- die Vergütung richtet sich nicht nach Stundensätzen, sondern nach dem Ergebnis
Unterschied Werkvertrag und Dienstvertrag
Zu den wesentlichen Unterschieden zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag gehören:
- Vertraglicher Gegenstand: Bei einem Werkvertrag wird ein konkreter Arbeitserfolg geschuldet. Bei einem Dienstvertrag wird die Erbringung eines Dienstes über einen bestimmten Zeitraum geschuldet.
- Vergütung: Bei einem Werkvertrag erfolgt die Vergütung nach der Abnahme, während bei einem Dienstvertrag die Vergütung nach einem vereinbarten Zeitraum erfolgt.
- Kündigung: Bei einem Werkvertrag kann nur der Auftraggeber zu jeder Zeit kündigen. Für die Kündigung durch den Werkhersteller ist ein wichtiger Grund notwendig. Bei einem Dienstvertrag haben beide Vertragsparteien die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen; gegebenenfalls ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
- Haftung: Bei einem Werkvertrag bestehen bei Schlechtleistung Gewährleistungsrechte während der Gewährleistungsfrist. Bei einem Dienstvertrag bestehen keine Gewährleistungsrechte, aber unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz.
- Projektverantwortung: Bei einem Werkvertrag trägt der Auftragnehmer die Projektverantwortung, während sie beim Dienstvertrag beim Auftraggeber liegt.
Schlussgedanken zum Unterschied Werkvertrag Dienstvertrag
Ein Unternehmer hat mit einem Dienstvertrag immer mehr Mitspracherecht und Kontrolle bei der konkreten Leistungserstellung. Er trägt das wirtschaftliche Risiko für den Erfolg und muss dafür auch eigene Ressourcen einsetzen. Bei einem Werkvertrag ist der Einsatz der eigenen Ressourcen dagegen nicht notwendig. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Werkhersteller. Außerdem stehen dem Unternehmen bei einem Werkvertrag auch gesetzliche Gewährleistungsrechte bei einer Schlechtleistung zu. Als weiterer Aspekt sind bei der Entscheidung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag im Einzelfall auch immer die konkreten Kosten zu beachten.
Ana Karen Jimenez ist Redakteurin beim Deutschen Coaching Fachverlag und hat ihren Bachelor in Literaturwissenschaften und Spanisch an der Eberhard Karls Universität Tübingen abgeschlossen. Sie ist in den Magazinen für lesenswerte Ratgeber und vielfältige Kundentexte verantwortlich.