Der Begriff Firmengründung beschreibt die erste Phase im Aufbau eines Unternehmens. Sie kann in mehrere Schritte unterteilt werden. Der Prozess ist sehr komplex und umfasst unter anderem das Geschäftskonzept, die Vorbereitung, die Rechtsform und die erste Kundenakquise.
Das Konzept
Der Gründung eines Unternehmens kann eine innovative oder auch altbewährte Geschäftsidee zugrunde liegen. Die Aufgabe der Gründer ist es, daraus ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept zu entwickeln. Eine umfassende Marktanalyse hilft dabei, das Marktpotential und die Wettbewerbsbedingungen zu ermitteln. Bei der Entwicklung eines Geschäftsmodells wird empfohlen, sich an Gründer-Coaches zu wenden, die Erfahrung in der Unternehmensentwicklung und -führung haben. Besonders die Komplexität des Gründungsvorhabens kann sehr überfordernd sein. Unternehmer sollten nicht davor zurückschrecken, sich Hilfe von erfahrenen Beratern zu holen. Auch die IHK und Gründungsverbände bieten umfangreiche Informationen für Gründer an.
Zu dem Konzept des Unternehmens gehört auch der Businessplan. Hierfür lohnt es sich, eine Gründungsberatung aufzusuchen. Außerdem kennen sich Gründungsberater oft auch mit Fördermöglichkeiten aus, die den Start in die Selbstständigkeit und die Gründungsfinanzierung erleichtern können.
Der Businessplan beschreibt das Produkt oder die Dienstleistung. Außerdem erklären die Gründer darin, was das Alleinstellungsmerkmal ist und worin der Kundennutzen liegt. Der Businessplan gibt zudem an, welche Zielgruppe angesprochen werden soll sowie die entsprechenden Marktanalysen, auf denen Ihre Entscheidungen beruhen. Der Businessplan sollte auch beschreiben, welche Kernpunkte in der Finanzplanung festgelegt wurden.
Die Finanzierungsplanung umfasst die Investitionspläne, Umsatz- und Kostenpläne sowie Liquiditätspläne. Der Grund für Insolvenzen von jungen Unternehmen liegt häufig bei der Unterfinanzierung zu Beginn und zu hoher Kapitalschulden und Ausgaben, so die Risikokapital-Datenbank CB Insights. Zurückzuführen sei das auf eine unzureichende Finanzplanung.
Die Umsetzung
Die Umsetzung des Gründungsvorhabens beginnt mit der Entscheidung über die Unternehmensform. Mögliche Rechtsformen sind beispielsweise GmbH, Ltd. und Holding. Für die Gründer einer Kapitalgesellschaft müssen Gründer einen Notar aufsuchen. Er schließt unter anderem die Gesellschafterverträge ab. Nach Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister wird das Finanzamt automatisch über die Gründung informiert.
Entsprechend den Vorhaben des Unternehmens, sollte ein passender Standort für das Unternehmen gefunden werden. Es ist empfehlenswert, eine Analyse der möglichen Standorte durchzuführen. Die Standortwahl ist, je nach Unternehmen, zunächst von hoher oder geringer Bedeutung.
Bei einer Unternehmensgründung ist es wichtig, sich über gewerbliche Schutzrechte zu informieren. Dazu gehören beispielsweise Patentanmeldung für den Firmen- oder Markennamen oder die Domain-Reservierung für den Internetauftritt.
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist sowohl für die Absicherung der Geschäftsführung als auch für die Mitarbeiter essenziell. Besonders wichtig sind Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz. Außerdem ist es empfehlenswert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Als Selbstständiger sollten Sie sich auch bezüglich ihrer Krankenversicherung informieren. Hier steht nun sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung zur Auswahl.
Die ersten Kunden
Die ersten Marketingaktivitäten sollten bereits vor der Eröffnung des Unternehmens umgesetzt werden. Das garantiert, dass das Interesse bei den ersten Kunden geweckt wird. Ob klassische Anzeigen mit Kampagnen oder moderne Social-Media-Kampagnen. Zu den Marketingmaßnahmen gehören auch ein Unternehmenslogo, eine Website, die Präsenz auf Social-Media-Kanälen und andere Werbemittel.